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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2018

 

  • 1 Geltungsbereich

(1) Unsere AGB gelten für sämtliche von uns, der FWB Kunststofftechnik GmbH, Blocksbergstraße 175, 66955 Pirmasens (im Folgenden „Anbieter“), mit unseren Kunden bezüglich der von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen geschlossenen Verträge.

(2) Die Bestimmungen dieser AGB gelten sowohl für Kunden, welche Unternehmer gem. § 14 BGB sind als auch für Verbraucher gem. § 13 BGB insofern nicht in der einzelnen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.

(3) Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Kunden finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell ausdrücklich widersprechen.

 

 

  • 2 Vertragsgegenstand

(1) Durch diese AGB und dem zugrundeliegenden Vertrag wird die Lieferung und kundenspezifische Herstellung von Ein-, Mehrkomponenten- und Hybridbauteile im Spritzgussverfahren sowie der dazugehörigen Werkzeuge und Betriebsmittel geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung verwiesen.

(2) Diese AGB sind jederzeit auf der Webseite des Anbieters einzusehen oder können in Textform beim Anbieter angefragt werden.

 

 

  • 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf Webseiten, in Flyern, Katalogen und anderen Medien sowie Kostenvoranschläge an den Kunden stellen keine verbindlichen Angebote dar.

(2) Zum Vertragsschluss kommt es, wenn der Kunde auf Grundlage eines Kostenvoranschlags durch seine Bestellung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abgibt und der Anbieter dieses Vertragsangebot durch Übersendung einer Bestellbestätigung per E-Mail, Fax oder schriftlich an die vom Kunden hinterlegte Adresse annimmt.

(3) Nach Vertragsschluss wird der Vertragstext beim Anbieter gespeichert.

 

 

  • 4 Preise, Preisänderungsklausel

(1) Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters und beinhalten keine Umsatzsteuer.

(2) Die im Vertrag vereinbarten Preise werden auf Grund der angefragten Stückzahlen kalkuliert. Wird weniger als die vertraglich vereinbarte Stückzahl abgenommen, so sind wir berechtigt, Mindermengenzuschläge zu berechnen, welche maximal 50 % betragen.

(3) Die in Vertrag vereinbarten Preise sind auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags geltenden Gestehungskosten, insbesondere der Preise für Fertigungs- und Hilfsmaterial sowie Löhne und Frachten kalkuliert. Weichen diese Kosten tatsächlich von den der Kalkulation zugrunde gelegten Kosten ab, so sind wir berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sollte hierdurch eine Preissteigerung von mehr als 10 % gegenüber dem vertraglich vereinbarten Preis erfolgen, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  • 5 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde hat ausschließlich die Möglichkeit zur Zahlung per Rechnung. Die Rechnung wird 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei mehreren Einzellieferungen wird die jeweilige beiliegende Rechnung 10 Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Einzellieferung zur Zahlung fällig.

(2) Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

(3) Ein Zahlungsverzug tritt spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von dem Anbieter anerkannt oder mit der Hauptforderung des Anbieters synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  • 6 Pflichten des Kunden – Einverständnis zur Datenübermittlung bei Herstellung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter mit der Bestellung die für die Herstellung der bestellten Teile notwendigen Daten (insb. Abmessungen, Mengen, Material, Zeichnungen) vollständig zu übersenden. Es wird keine Bewertung vorgenommen, ob Teile, die aufgrund der vom Kunden übersendeten Daten hergestellt werden, dazu geeignet sind, eine spezifische Funktion zu Erfüllen oder für die vom Kunden vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschätzung selbstständig vor Absendung der Bestellung vorzunehmen. Eine Haftung für die Beschaffenheit oder die Funktionstüchtigkeit der Teile wird ausgeschlossen, soweit diese auf fehlerhaften Daten des Kunden beruht.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Teile in Auftrag zu geben, bei denen eine Herstellung und Lieferung keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Patent-, Marken- oder Urheberrechte, und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde stellt den Anbieter frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter aufgrund der Verletzung der vorgenannten Pflicht. Gleiches gilt für Ansprüche gegen den Anbieter, die von Dritten aufgrund der konkreten Verwendung der Teile durch den Kunden oder seiner Kunden an den Anbieter herangetragen werden.

(3) Der Kunde willigt in die anonymisierte Übermittlung der Fertigungsdaten durch den Anbieter an seine Partner zur Herstellung von Werkzeugen ein, welche für die Produktion der in Auftrag gegebenen Teile notwendig sind. Die Übermittlung kann auf elektronischem Wege oder in Schriftform erfolgen. Der Anbieter wird die Daten vertraulich behandeln. Der Kunde gewährt dem Anbieter zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrages eine übertragbare Lizenz zur Nutzung und Weitergabe der Modelle, Zeichnungen und Daten, welche der Kunde an den Anbieter übersendet.

 

  • 7 Eigentumsvorbehalt und weitere Vorbehalte

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor

(2) Ist der Kunde Unternehmer, so wird das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vorbehalten, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Der Kunde tritt dem Anbieter für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Anbieters gegen ihn die dem Kunden aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache werden wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Anbieters gegen den Kunden um mehr als 20 %, so hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Anbieters ihm zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

 

  • 8 Herstellung – Lieferbedingungen – Leistungs-fristen – Annahmeverzug

(1) Die Lieferung der Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Aufgrund der kundenspezifischen Anforderungen an die Teile erfolgt der Versand der bestellten Ware an den Kunden nicht innerhalb einer Regellieferzeit, sondern ausschließlich innerhalb der im Vertrag individuell vereinbarten Lieferzeit.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich die vereinbarten Lieferzeiten für die Dauern der dadurch versursachten Verzögerung. Dies gilt insbesondere auch bei der Übersendung fehlerhafter oder unbrauchbarer Daten und Zeichnungen.

(3) Sind von dem Anbieter Lieferfristen angegeben oder zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Hat der Anbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Anbieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über.

 

  • 9 Produktbeschaffenheit – Gewährleistung – Verjährung

(1) Der Anbieter behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Rechte im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung sind hiervon unberührt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, so wird die Gewährleistungsfrist für alle Waren auf ein Jahr beschränkt. Ausgenommen sind Mängelansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

(3) Ist das Geschäft ein beidseitiges Handelsgeschäft, so wird die Haftung für Mängel ausgeschlossen soweit der Kunde nicht seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nachkommt.

(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Anbieter nicht. Alle vom Anbieter und dessen Personal sowie beauftragten Dritten geäußerten Empfehlungen bzw. Design-Modifikationen, Design-Analysen, Simulationen, Auftragsentwicklungen, generelle Empfehlungen oder sonst gearteten technischen Hinweise stellen lediglich eine unverbindliche Hilfe für den Kunden dar. Hiermit werden keinerlei verbindliche Aussagen zur Fertigbarkeit oder Erfüllung des Zweckes der Ware getroffen oder begründet.

 

  • 10 Widerrufsrecht für Unternehmer – Stornierungen

(1) Ein Widerrufsrecht steht Kunden, welche Unternehmer sind, nicht zu. Unternehmer sind eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Verbrauch gilt die dezidierte Widerrufsbelehrung.

(2) Der Kunde kann eine Bestellung teilweise oder vollständig zu jeder Zeit schriftlich oder per E-Mail oder Fax stornieren. Die Stornierung wird mit Erhalt der Nachricht durch den Anbieter wirksam. Im Falle der Stornierung einer Bestellung behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden den entgangenen Gewinn sowie alle Kosten in Rechnung zu stellen, welche dem Anbieter bis zum Zeitpunkt der Stornierung im Rahmen der Auftragsdurchführung entstanden sind.

 

  • 11 Geistiges Eigentum an Texten, Illustrationen und Dateien

(1) Alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum an Zeichnungen, Illustrationen und Modellen, welche vom Kunden dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden, verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält eine zum Zwecke der Auftragsausführung beschränkte übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung, Änderung und Nutzung dieser Zeichnungen, Illustrationen und Modelle.

(2) Eingesandte Zeichnungen, Illustrationen und Modelle werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so ist der Anbieter berechtigt, Muster und Zeichnungen drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.

 

  • 12 Verschwiegenheitsverpflichtung

Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Details dieses Vertrages sowie hinsichtlich sämtlicher Informationen, die sie über den jeweiligen anderen Vertragspartner im Rahmen dieser Vertragsbeziehung erhalten oder die ihnen zu Kenntnis gelangen, es sei denn diese Informationen sind bereits öffentlich zugänglich oder als der Öffentlichkeit bekannt anzusehen. Der Anbieter ist berechtigt, solche Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages notwendig ist.

 

  • 13 Haftungsausschluss

(1) Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Insoweit haftet der Anbieter für jeden Grad des Verschuldens. Im Übrigen besteht keine Haftung.

(2) Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vorsehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

  • 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes (2) etwas anderes ergibt.

(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.